Demokratie & Transparenz

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Die Zeit ist reif: Mehr Demokratie und Transparenz Jetzt!

Während der Trend der 1990er Jahre zu „mehr Demokratie und Transparenz" in den meisten Bundesländern deutliche Veränderungen bei Wahlrecht, Bürgerrechten und Transparenzregeln hervorbrachte, wurden viele neue Regelungen in Hessen gar nicht oder nur eingeschränkt eingeführt, bzw. nach kurzer Zeit von der Regierung Koch wieder zurückgenommen.

 

 So gibt es bis heute in Hessen gebräuchlichen Beteiligungsformen, wie z.B. ein kommunales Petitionsrecht, Einwohner- bzw. Bürgeranträge oder auch eine Einwohner- bzw. Bürgerbefragung gar nicht, das kommunale Wahlrecht ab 16 gibt es seit 1999 nicht mehr und Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf vergleichsweise niedrigem Niveau.

 

Ähnliches gilt für weitgehend fehlende Transparenzregelungen in der Gemeindeordnung, die verstärkt durch Fehlen eines Hessischen Informationsfreiheitsgesetzes, eine Teilhabe zusätzlich erschweren: Von wem und warum in der Gemeinde oder in ihren Unternehmen bestimmte Entscheidungen getroffen werden, ist nicht transparent. Zunehmende Verflechtungen zwischen Kommunal-, Regierungspräsidialer- und Landesebene sowie die Verbreitung privater Rechtsformen bereiten Abgrenzungs- und Transparenzprobleme.

 

In Hessen hat sich stattdessen wesentlich stärker als in anderen Bundesländern eine neoliberale Prägung der Gemeindeordnung durchgesetzt, die vor allem mit der Einführung der verschärften Subsidiaritätsklausel (§ 121 I Nr. 3) mit Gesetz vom 31.12.2005 zum Ausdruck kommt. Die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen wurden massiv eingeschränkt und umfassende Privatisierungen (§ 121 VII) öffentlicher Aufgaben eingeleitet.

 

Notwendige Einrichtungen und Regelungen zur Abmilderung des Klimawandels, haben bislang in die Hessische Gemeindeordnung keinen Eingang gefunden, obwohl die kommunale Ebene einen Großteil öffentlicher Investitionen tätigt und für die Herausbildung einer energie- und umweltschonenden Lebens- und Wirtschaftsweise von zentraler Bedeutung ist.

 

 

Wir wollen:

Mehr Demokratie und Transparenz

Die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sollen überwiegend nach Bayerischem Vorbild abgesenkt werden. Darüber hinaus soll das kommunale Petitionsrecht und der Gemeindeantrag neu eingeführt werden. Die Beteiligungs- und Informationsrechte sowohl aller Gemeindeangehörigen, als auch die der einzelnen Stadtverordneten sollen wesentlich gestärkt werden. Hierzu bedarf es neuer Mitwirkungsmöglichkeiten, einer Verringerung bestehender Hürden bei Wahlrecht und Bürgerbeteiligung, allgemeiner Öffentlichkeit der Sitzungen und Veröffentlichungspflichten bei Beschlussfassungen. Die Veröffentlichungspflichten sollen auch auf kommunale Beteiligungen ausgeweitet und die Rechenschaftslegung gegenüber dem Kommunalparlament erfolgen

Erweitertes Wahlrecht

Das aktive kommunale Wahlrecht soll wie in vielen anderen Bundesländern bereits ab 16 Jahren gelten. Darüber hinaus soll wie in vielen anderen europäischen Staaten das aktive wie passive Wahlrecht auf alle Gemeindeangehörigen ausgedehnt werden. Damit sollen alle mindestens drei Monate in der Gemeinde lebenden Menschen wahlberechtigt sein.

Haushalt und wirtschaftliche Betätigung

Die öffentliche Wirtschaftstätigkeit muss einen neuen Stellenwert erhalten, indem der Begriff „öffentlicher Zweck" erweitert und die Subsidiaritätsklausel (§121 HGO) entschärft wird. Als neues Rechtsinstitut sollen „Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts" eingeführt werden um weitere Privatisierungen oder Ausgliederungen in privatrechtliche Gesellschaften (GmbH oder AG) zu vermeiden.

Privatisierung stoppen, Daseinsvorsorge ausbauen

Damit künftig nicht länger im Geheimen und am Willen der Gemeindeangehörigen vorbei kommunales Vermögen veräußert wird, sollen die Beschlüsse zu Veräußerungen nur noch in öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung gefasst werden. Darüber hinaus sollen Anteile an Unternehmen nur noch veräußert werden, wenn der öffentliche Zweck entfallen ist. Ein Abrücken vom Gebot des vollen Wertersatzes bei Veräußerungen von Vermögen soll nur noch im öffentlichen Interesse zulässig sein. Die Rekommunalisierung soll durch die Eigenbetriebsvorbehalte gefördert, die Privatisierung hingegen soll weitestgehend eingeschränkt werden.

 

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Während der Trend der 1990er Jahre zu „mehr Demokratie und Transparenz“ in den meisten Bundesländern deutliche Veränderungen bei Wahlrecht, Bürgerrechten und Transparenzregeln hervorbrachte, wurden viele neue Regelungen in Hessen gar nicht oder nur eingeschränkt eingeführt, bzw. nach kurzer Zeit von der Regierung Koch wieder zurückgenommen.

 

So gibt es bis heute in Hessen gebräuchlichen Beteiligungsformen, wie z.B. ein kommunales Petitionsrecht, Einwohner- bzw. Bürgeranträge oder auch eine Einwohner- bzw. Bürgerbefragung gar nicht, das kommunale Wahlrecht ab 16 gibt es seit 1999 nicht mehr und Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf vergleichsweise niedrigem Niveau.

 

Ähnliches gilt für weitgehend fehlende Transparenzregelungen in der Gemeindeordnung, die verstärkt durch Fehlen eines Hessischen Informationsfreiheitsgesetzes, eine Teilhabe zusätzlich erschweren: Von wem und warum in der Gemeinde oder in ihren Unternehmen bestimmte Entscheidungen getroffen werden, ist nicht transparent. Zunehmende Verflechtungen zwischen Kommunal-, Regierungspräsidialer- und Landesebene sowie die Verbreitung privater Rechtsformen bereiten Abgrenzungs- und Transparenzprobleme.

  

In Hessen hat sich stattdessen wesentlich stärker als in anderen Bundesländern eine neoliberale Prägung der Gemeindeordnung durchgesetzt, die vor allem mit der Einführung der verschärften Subsidiaritätsklausel (§ 121 I Nr. 3) mit Gesetz vom 31.12.2005 zum Ausdruck kommt. Die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen wurden massiv eingeschränkt und umfassende Privatisierungen (§ 121 VII) öffentlicher Aufgaben eingeleitet.

 

Notwendige Einrichtungen und Regelungen zur Abmilderung des Klimawandels, haben bislang in die Hessische Gemeindeordnung keinen Eingang gefunden, obwohl die kommunale Ebene einen Großteil öffentlicher Investitionen tätigt und für die Herausbildung einer energie- und umweltschonenden Lebens- und Wirtschaftsweise von zentraler Bedeutung ist.