Leitsatz:
- In der Regel übernehmen in diesen sogenannten Organ-streitigkeiten die Kommunen die Kosten, die hier – erste Instanz - auf etwa 5000 Euro beziffert.
Der Rechtstreit geht wegen der Grundsätzlichkeit – in die zweite Instanz (Stand 06.2017)
Bemerkung
- Die Stadtverordnete klagte, weil sie weder auf den Kosten für einen Rechtsstreit sitzen bleiben. noch zulassen will, „dass die Rechte der Opposition verletzt werden“. Der Bürgermeister sagt, die Stadt dürfe die Kosten nicht erstatten – weil laut Urteil kein Anspruch auf eine Übernahme bestehe. Der Haupt-grund: die Abgeordnete habe „mutwillig“ gehandelt, da die Klage keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe.