Beitragsordnung

Auf der Grundlage des Paragraphen 5 der Vereinssatzung wird folgende Beitragsordnung erlassen:

Beitragsordnung

1. Grundsätze

Durch die Umsetzung des Vereinszwecks und der Vereinsaufgaben entstehen dem Kommunalpolitischen Forum Hessen e.V. – KOMMUNELINKS Kosten, die durch Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen und Spenden sowie Veranstaltungsgebühren gedeckt werden müssen.

2. Mitgliedsbeiträge

  1. Jedes Mitglied (natürliche Person) entrichtet einen jährlichen Mindestbeitrag in Höhe von 30 €. In begründeten Fällen kann ein Mitglied auf Antrag durch den Vorstand von der Beitragspflicht zeitweise bzw. teilweise befreit werden.
  2. Juristische Personen (Fraktionen) entrichten einen mit dem Vorstand zu vereinbarenden Jahresbeitrag auf der Grundlage der ihnen für die Fraktionsarbeit zur Verfügung stehenden Mittel, mindestens jedoch in Höhe von 150 €. In begründeten Fällen kann ein Mitglied auf Antrag durch den Vorstand von der Beitragspflicht zeitweise bzw. teilweise befreit werden.
  3. Gruppierungen oder weitere juristische Personen entrichten einen mit dem Vorstand zu vereinbarenden Jahresbeitrag.

3. Fälligkeit der Beiträge

Der Beitrag ist jährlich zu entrichten. Dieser kann überwiesen oder per Lastschrift eingezogen werden. 

4. Beitragsnachweis

In der Geschäftsstelle wird ein Beitragsnachweis geführt. Dabei sind die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.

5. Beschlussfassung

Die Beitragsordnung wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

6. In-Kraft-Treten

Diese Beitragsordnung tritt am 03.03.2007 in Kraft.

Beschlossen auf der Gründungsversammlung des Kommunalpolitischen Forum Hessen am 03. März 2007 in Friedrichsdorf-Köppern. Geändert auf den Mitgliederversammlungen am 07. Juni 2008 in Marburg und am 06. November 2021 in Gießen. 

 


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