„Planungsrecht in der Kommunalpolitik"

Broschüre

Einleitung

 

Können Sie die Inhalte Ihres Seminars zum Planungsrecht nicht mal in einer Publikation zu Papier bringen?

So wurde mir die Frage im Jahr 2010 nach einem Seminar in Nordrhein-Westfalen gestellt. Meine Antwort war:

Ich weiß es nicht, aber man kann es ja mal versuchen.

Hieraus entstanden nicht nur meine erste Broschüre zum Planungsrecht für kommunalpolitische Mandatsträger in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011, sondern neben einer Überarbeitung in 2018 weitere Publikationen mit anderen Themen, die die kommunalpolitischen Mandatsträger interessieren. Mit der Zeit entwickelten auch andere Parteien und Bundesländer Interesse an meinen Publikationen, so dass ich die Broschüre von Nordrhein-Westfalen in 2021 für das Bundesland Brandenburg umschreiben durfte. Nun liegt Ihnen eine Variante für das Bundesland Hessen vor. Die Inhalte der aktuellen Varianten der Publikationen aus Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Hessen ähneln sich, sind aber niemals identisch. Dies liegt nicht nur am unterschiedlichen Aufbau der Regional und Landesplanung und auch nicht an den unterschiedlichen Beispielstädten, sondern vielmehr an der Schnelllebigkeit unserer Zeit auch im planungsrechtlichen Sinne.

Bei der Erstellung der Publikation für Brandenburg hat der Auftraggeber bewusst auf die Verabschiedung des Baulandmobilisierungsgesetzes im Juni 2021 gewartet, um den aktuellsten Rechtsstand darzustellen. Die Entwicklungen des Jahres 2022 mit der unsicheren Versorgungslage im Energiesektor zeigen weitere wesentliche Veränderungen, die erst in 2022 geschrieben werden konnten. Aus diesem Grunde wurde das Thema Klimaschutz auf zwei Kapitel erweitert (Kapitel 14 und 15). Dabei haben wir eigentlich noch genügend mit der letzten Krise und ihren Auswirkungen auf die Stadtentwicklung zu tun. Die Corona-Pandemie hat nicht nur negative Folgen für Deutschland gehabt, sondern auch die Arbeitswelt durch eine zunehmende Digitalisierung verändert.

Heimarbeitsplätze und Videokonferenzen gehören inzwischen zum täglichen Handwerkszeug vieler Beschäftigter und sind aus dem beruflichen Alltagsleben nicht mehr wegzudenken. Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden, die Teilhabe am Berufsleben ohne das Haus bzw. die Wohnung verlassen zu müssen, wird sich in den Raumprogrammen der Wohnhäuser in den nächsten Jahren widerspiegeln müssen, da unsere Arbeitsplätze zu Hause nur im seltensten Fall auch den Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie oder Datenschutzverordnung entsprechen. Fahrten zum eigentlichen Arbeitsplatz können erheblich reduziert werden. Im Ergebnis verbessern sich somit unser Mobilitätsverhalten und damit die Klimabilanzen. Dabei werden wir nicht nur im heimatlichen Büro sitzen wollen. Vielmehr werden wir unser Arbeitsumfeld wie auch unsere Pausen gestalten wollen.

Nicht jeder verfügt über einen großen Garten. Wir brauchen also Freiflächen, Erholungsräume und ein passendes Versorgungsangebot im direkten Umfeld der Wohnhäuser. Die zunehmende und erforderliche Digitalisierung wird auch die Stadtentwicklung in den nächsten Jahren nachhaltig verändern. Aus der Digitalisierung und der aktuellen Klimadiskussion ergibt sich die Frage, wie wir in Zukunft wohnen und leben wollen. Wie groß müssen oder sollen unsere Baugrundstücke sein und welche klimaschutzrelevanten Festsetzungen sind wir bereit zu akzeptieren? Hierbei geht es nicht mehr nur um die Frage, ob Schottergärten akzeptabel sind oder nicht. Dies ist schließlich nur ein klimarelevantes Thema der Stadtentwicklung. Inhaltlich müssen weitere Themen folgen und deshalb wurden erstmals z. B. auch Frischluftschneisen, Photovoltaikanlagen im Außenbereich oder auch der Verzicht auf fossile Brennstoffe in neuen Wohngebieten thematisiert.

Dies ist und kann sicherlich nicht abschließend sein. Es zeigt aber, dass Planung und Stadtentwicklung alles andere als trockene und langweilige Regelungen sind. Es sind sich ständig verändernde Instrumente, mit denen Sie als kommunalpolitische Mandatsträger unsere Städte und Gemeinden beeinflussen und auf die Zukunft vorbereiten können. Dabei darf man nicht unterschätzen, dass planungsrechtliche Regelungen umfangreich und bisweilen verwirrend sein können. Manchmal ist selbst dann etwas geregelt, wenn eigentlich nichts geregelt wurde. Es wird aber auch nicht erwartet, dass gleich jedes Ratsmitglied oder jeder sachkundige Bürger zum Planungsfachmann oder zur Planungsfachfrau wird. Erwarten können die Bürger aber von ihren gewählten Vertretern ein Interesse und einen Einsatz im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Selbstverständlich werden zunächst in der Publikation der Aufbau und die Grundlagen des Bauplanungsrechtes intensiv in den Kapiteln 1 bis 9 vorgestellt. Ab dem Kapitel 10 geht es dann in die Betrachtung einzelner Themenbereiche. Dabei werden neben dem großen Thema Klimaschutz auch Störfallbetriebe, Geflüchtetenunterkünfte, der soziale Wohnungsbau und Ferienwohnungen rechtlich dargestellt und erörtert. In Kapitel 16 gibt es abschließend eine Arbeitshilfe zum Umgang mit Sitzungsvorlagen.

Wie in allen Publikationen vorher, ist mir die Verständlichkeit der Themen wichtig, so dass weitestgehend auf rechtliche Grundlagen im Fließtext verzichtet wird. Zum Abschluss fast jedes Kapitels finden Sie einen gelben Infokasten, der Ihnen die entsprechende Rechtsquelle benennt, so dass Sie bei Bedarf jeden Bereich so ver- tiefen können, wie Sie es möchten. Ich bedanke mich bei KommuneLinks des Landes Hessen für die Beauftragung und die Unterstützung bei der Erstellung. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen, personen- bezogenen Hauptwörtern und Pronomen das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Nun wünsche ich Ihnen viel Vergnügen mit dieser Publikation und eine erfolgreiche Umsetzung in Ihre kommunalpolitische Arbeit.

Manfred Müser
Hamminkeln im Dezember 2022

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